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Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft.

Schritte zu einem selbstbestimmten Leben.

Stadtrat Karl Pölzelbauer führte mit Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ein informatives Gespräch über das neue Erwachsenenschutz-Gesetz, das angesichts einer sich verändernden Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Es kann jeden treffen. Jederzeit. In jedem Alter: Der Verlust an Selbstbestimmung, das Angewiesensein auf andere Menschen. Über die eigenen Angelegenheiten, d.h. über das eigene Geld, die eigene Wohnung, seinen eigenen Alltag nicht mehr verfügen zu können, auf fremde Menschen angewiesen, ihnen "ausgeliefert" zu sein, das wird schmerzlich in der Praxis der Sachwalterschaft bewusst. Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz geht von einem größtmöglichen Erhalt der Selbstbestimmung aus und regelt eventuelle persönliche Einschränkungen besser als bisher. Es setzt auf Hilfe und Unterstützung statt auf "Entmündigung", es ist auf "Empowerment" gerichtet. Es reicht von der selbstbestimmten Vorsorgevollmacht bis zur allenfalls notwendigen gerichtlichen Entscheidung. Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz ist eine zukunftsorientierte Antwort auf das Bedürfnis nach Unterstützung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von größtmöglicher Selbstbestimmung.

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